DIE ZUKUNFT IST

UNSERE BAUSTELLE

Das Bildungszentrum Bau Osthessen Schlüchtern ist das Bindeglied zwischen Ausbildungs­unternehmen und Berufsschule, das Azubis einen genauen Einblick in den Beruf gibt.



ALLES WICHTIGE IN KÜRZE

1. Grundlagen und Finanzierung

Die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft wird branchenweit finanziell gefördert. Das sichert zum einen eine hohe Qualität der Ausbildung, die den Anforderungen des Wirtschaftszweigs gerecht wird, zum anderen wird das Bereitstellen von Ausbildungsplätzen gefördert.

Grundlage hierfür sind die für allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Regelungen in der Bauwirtschaft.

Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren solidarisch durch alle Unternehmen der Bauwirtschaft. Sämtliche Betriebe -ob ausbildend oder nicht -stellen SOKA-BAU einen bestimmten Prozentsatz der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer als Beitrag für die Berufsausbildung zur Verfügung.

2. Erstattungsleistungen von SOKA-BAU

SOKA-BAU erstattet den Ausbildungsbetrieben einen großen Teil der Ausbildungsvergütungen und zusätzlich die Kosten für den Besuch überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen in Ausbildungszentren im Rahmen der Ausbildungsordnungen.

Beispielsweise beläuft sich die Erstattungssumme für einen gewerblich Auszubildenden in den alten Bundesländern auf bis zu rund 28.000 für eine dreijährige Ausbildungszeit.

3. Voraussetzungen für die Förderung

Ausbildungskosten werden erstattet für gewerblich, technisch und kaufmännisch Auszubildende in der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung ist insbesondere, dass es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder des § 25 der Handwerksordnung (HwO) handelt.

Bei Umschulungen, Zweitausbildungen oder bei bereits vollendetem 28. Lebensjahr bei Ausbildungsbeginn gelten besondere Voraussetzungen. Rufen Sie uns in diesen Fällen bitte noch vor Ausbildungsbeginn an; wir beraten Sie gern.

4. Anmeldung eines Auszubildenden

Senden Sie den Ausbildungsvertrag an SOKA-BAU. Wichtig ist, dass der Vertrag bereits die Bestätigung der Handwerkskammer, Innung oder Industrie- und Handelskammer enthält.

Anschließend erhalten Sie eine Ausbildungsnachweiskarte von SOKA-BAU. Diese enthält alle zur Abrechnung der Erstattungsleistungen wichtigen Belege.

5. Ausführliche Informationen

...finden Sie -stets aktuell -im Internet unter www.Soka-bau.de (Kapitel Leistungen>Berufsausbildung), zum Beispiel die aktuell gültigen Ausbildungsvergütungen und unsere Ausbildungsplatzbörse. Hier können Sie kostenlos freie Ausbildungsplätze in Ihrem Betrieb anbieten. Bau-Azubis (auch künftige), die eine Ausbildung in der Bauwirtschaft beginnen oder fortsetzen möchten, können Ausbildungsplatz-Gesuche einstellen.

sehr ausführliche Informationen enthält die Broschüre "Berufsausbildung in der Bauwirtschaft". Diese erhalten Sie automatisch von der Soka-Bau, sobald Sie einen Auszubildenden angemeldet haben. Sie können die Broschüre auch jederzeit im Internet abrufen. www.soka-bau.de (Kapitel Online-Service>Download-Center)

Bei Fragen zur Ausbildungsförderung steht Ihnen die Soka-Bau gerne zur Verfügung.

Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft

Wettinerstraße 7 * 65189 Wiesbaden

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Service-Telefon: 06 11 / 7 07-40 00